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Bis wann darf man bohren? So bleibt man auf der sicheren Seite

Über kaum etwas streiten sich Nachbarn lieber als über Lärmbelästigung. Wenn der Wunsch nach Ruhe auf Renovierungsarbeiten trifft, kann es schon einmal zu Reibungen kommen. Um in einem solchen Fall auf der rechtlich sicheren Seite zu bleiben, gibt es hier alle Informationen, bis wann man offiziell bohren darf und was außerdem beachtet werden sollte.

Unterschiedliche Rechtsgrundlagen

Bis wann man bohren darf, richtet sich in erster Linie nach den geltenden Ruhezeiten. Innerhalb dieser Zeiträume darf kein Lärm gemacht werden, der über Zimmerlautstärke hinaus geht. Allerdings variieren die rechtlichen Grundlagen, da keine bundesweite Regelung existiert.


Die Ruhezeiten werden stattdessen von den Bundesländern und den einzelnen Gemeinden festgelegt. Regelungen dazu finden sich u.a. in den jeweiligen Landesimmissionsschutzgesetzen. Um sicher sagen zu können, welche Ruhezeiten am jeweiligen Standort gelten, kann man sich auch bei der Gemeinde oder dem zuständigen Ordnungsamt informieren.


Wichtig ist, dass für Mieter, die in einem Mehrparteienhaus wohnen, in den meisten Fällen zusätzlich eine Hausordnung vorliegt.

Bohren am Wochenende und an Feiertagen

An Sonn- und Feiertagen darf man grundsätzlich nicht bohren, da diese den ganzen Tag über als Ruhezeit gelten. Etwas anderes gilt für den Samstag. Da dieser ein Werktag ist, gelten hier grundsätzlich dieselben Ruhezeiten wie unter der Woche. Zu beachten ist allerdings, dass einige Hausordnungen die Ruhezeit für den Samstag erweitern.

Zu diesen Uhrzeiten darf gebohrt werden

Die Ruhezeiten können zwar von Ort zu Ort unterschiedlich sein, es gibt allerdings Kernzeiten, die häufig sehr ähnlich sind. Die gängigen Ruhezeiten sind an Werktagen folgende:


  • Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr
  • Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr
  • ganztägige Sonn- und Feiertagsruhe


Achtung:

In der jeweiligen Gemeinde können davon abweichende Zeiten existieren und auch eine Hausordnung kann spezielle Regelungen enthalten. So hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Festlegung von Ruhezeiten von 20 bis 8 Uhr sowie von 12 bis 14 Uhr zulässig ist. Es ist also besser, sich immer individuell zu informieren.

Mögliche Folgen bei Verstößen

Wer außerhalb der Ruhezeiten bohrt, begeht rechtlich gesehen eine Ruhestörung. Diese gilt als Ordnungswidrigkeit und kann von der Polizei mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Hohe Bußgelder werden bei schweren und wiederholten Verstößen verhängt.


Wohnt man zur Miete, können auch zivilrechtlich Probleme auf einen zukommen. Andauernde Ruhestörungen können von den Nachbarn beim Vermieter angezeigt werden. Dieser kann den Mieter dann unter Umständen abmahnen oder im schlimmsten Fall sogar das Mietverhältnis (unter Umständen auch ohne Abmahnung) kündigen. Auch das richtet sich üblicherweise nach Maßstäben der Verhältnismäßigkeit. Das heißt, es kommt darauf an, wie häufig und wie schwerwiegend die Verstöße sind. Eine Kündigung wegen fortgesetzter Störung des Hausfriedens ist also durchaus möglich.

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Tipps, um Ärger zu vermeiden

Bohren in der Wohnung am Wochenende

Der beste Weg um Ärger zu vermeiden, ist immer eine offene Kommunikation. Sind also ausgedehnte Renovierungsarbeiten mit lautem Bohren und ähnlichen Lärmquellen geplant, sollten die Nachbarn im Vorfeld darüber informiert werden. Hierbei gilt immer der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme. Man könnte zum Beispiel vereinbaren, dass eventuelle Bohrarbeiten gebündelt durchgeführt werden, um damit Lärmbelästigung über längere Zeiträume zu vermeiden.


Sofern sichergestellt ist, dass keiner der Nachbarn etwas dagegen hat, kann auch während der Ruhezeiten gebohrt werden. Wenn man auf Nummer Sicher gehen möchte, sollten die Ruhezeiten aber immer eingehalten werden.

Zusammenfassung

Als erstes sollte man sich immer informieren, welche Ruhezeiten vor Ort gelten. Dabei sind die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes und die der Gemeinde maßgeblich. Hierzu kann einfach bei der Ortsverwaltung bzw. dem zuständigen Ordnungsamt nachgefragt werden. Die meisten Städte schreiben die geltenden Ruhezeiten auch online aus.


Gegebenenfalls ist zudem eine individuelle Hausordnung zu beachten. Hält man sich an die geltenden Zeiten, ist man auf der sicheren Seite. Im Rahmen gegenseitiger Rücksichtnahme kann es aber trotzdem nicht schaden, mit den Nachbarn zu sprechen, bevor man mit dem Bohren anfängt.