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Lärmbelästigung beim Staubsaugen vermeiden

Lärmbelästigung und Ruhestörung zählen zu den häufigsten Streitthemen unter Nachbarn. Besonders in Mehrfamilienhäusern, in denen unterschiedliche Menschen auf engem Raum leben, kommt es immer wieder vor, dass sich Menschen von der Lautstärke in der Nachbarwohnung massiv gestört fühlen. Wenn man sich mit seinen Nachbarn weiterhin gut verstehen und nicht im schlimmsten Falle sogar vor Gericht wiedersehen möchte, sollte man Rücksicht aufeinander nehmen und laute Tätigkeiten – zu denen auch das Staubsaugen gehört – während der gesetzlichen Ruhezeiten unterlassen. Zu welchen Uhrzeiten staubsaugen bedenkenlos möglich ist und wie du Lärm beim Staubsaugen reduzieren kannst, erfährst du im folgenden Ratgeber.

Bis wann darf man staubsaugen?

Viele berufstätige Menschen, die tagsüber arbeiten, haben gerade in den Abendstunden und am Wochenende – insbesondere sonntags – Zeit, Haushaltstätigkeiten zu verrichten und würden gerne den Staubsauger zur Hand nehmen. Ungünstiger Weise sind dies jedoch gerade die Zeiten, zu denen die meisten Menschen ungern durch laute Geräusche aus der Nachbarwohnung gestört werden möchten. Natürlich ist es hilfreich, mit den Arbeitszeiten und Tagesabläufen seiner direkten Nachbarn in gewisser Weise vertraut zu sein, um auf diese Rücksicht nehmen zu können. Ohne dieses Wissen empfiehlt es sich jedoch, sich an die gesetzlich geregelten Ruhezeiten zu halten. Diesen zu Folge ist das Staubsaugen außerhalb der Mittagsruhe werktags bis 22 Uhr erlaubt.


Zu diesen Zeiten darf staubgesaugt werden

Grundsätzlich sollten sonntags, an Feiertagen sowie zu den gesetzlichen Ruhezeiten, alle Tätigkeiten vermieden beziehungsweise unterlassen werden, die über Zimmerlautstärke hinausgehen. Hierzu kann neben lautem Musikhören, Rasenmähen oder Bohren auch das Staubsaugen zählen. Die Ruhezeiten können zwar von Ort zu Ort unterschiedlich sein, es gibt allerdings Kernzeiten, die häufig sehr ähnlich sind. Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über die gängigen Ruhezeiten:

BezeichnungZeitraum
Mittagsruhe13-15 Uhr
Nachtruhe22–7 Uhr
Sonntage und gesetzliche FiertGanztags

Achtung: Die Ruhezeiten werden von den Bundesländern und den einzelnen Gemeinden festgelegt. Regelungen dazu finden sich u.a. in den jeweiligen Landesimmissionsschutzgesetzen. Um sicher sagen zu können, welche Ruhezeiten am jeweiligen Standort gelten, kann man sich auch bei der Gemeinde oder dem zuständigen Ordnungsamt informieren. Darüber hinaus kann auch eine Hausordnung in einem Mehrparteienhaus spezielle Regelungen enthalten.

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Hausordnung/Ruheordnung im Mehrfamilienhaus

Eine Person saugt Staub, während sich eine andere die Ohren zuhält.

Besonders in Mehrfamilienhäusern sollte Rücksicht aufeinander genommen werden, um das friedliche Miteinander nicht zu gefährden. In den meisten Mehrfamilienhäusern regelt die Hausordnung das Zusammenleben und enthält alles Wissenswerte zum Thema Lärm und gegenseitige Rücksichtnahme. Manche Vermieter geben Ruhezeiten auch im Mietvertag an. Wer ein Haus mit anderen Parteien teil, sollte daher über die entsprechenden Regelungen informiert sein, um Nachbarn nicht mit dem Staubsaugen zu belästigen. Falls keine entsprechende Haus- oder Ruheordnung besteht, empfiehlt es sich, mit den anderen Mietern Rücksprache zu halten, um sicherzustellen, dass man niemanden mit dem Staubsaugen stört.

Geräuschpegel/Zimmerlautstärke

In vielen Haus- und Ruheordnungen wird von sogenannter Zimmerlautstärke gesprochen, die zu bestimmten Uhrzeiten nicht überschritten werden darf. Von Zimmerlautstärke spricht man, wenn Geräusche außerhalb der Wohnung nicht mehr oder kaum noch von Nachbarn wahrgenommen werden können. Genaue Grenzen sind per Gesetz nicht definiert, es gibt jedoch Richtwerte, die herangezogen werden können. Entsprechend dieser Werte dürfen im Raum, der die Geräusche empfängt, nachts 30 dB und tagsüber 40 dB nicht überschritten werden, um die Zimmerlautstärke einzuhalten. Dies entspricht ca. 80 dB im Raum der Geräuschquelle.

Tipps zum Reduzieren von Lärm

Wer den Lärm beim Staubsaugen reduzieren möchten, um die Ohren der Nachbarn zu schonen, kann folgende Tipps berücksichtigen.


Leise Staubsauger

Es empfiehlt sich, bereits beim Kauf des Gerätes darauf zu achten, ein möglichst geräuscharmes Modell zu erwerben, da man mit einem sehr leisen Staubsauger gegebenenfalls sogar sonntags saugen kann, ohne dass der Nachbar dies als Ruhestörung empfindet. Hierbei sollte beachtet werden, dass Staubsauger mit Beutel grundsätzlich etwas weniger Lärm verursachen als jene ohne Beutel. Manche Geräte erlauben es zudem, die Leistung herunterzuregeln, sodass weniger Geräusche entstehen. Die folgende Tabelle gibt Aufschluss darüber, ab wann ein Staubsaugermodell als laut, moderat oder sehr leise eingestuft werden kann.

EinstufungWert in dB
Sehr leiseWeniger als 65 dB
Moderat65 bis 79 dB
LautMehr als 80 dB

Fenster/Türen schließen

Du solltest außerdem darauf achten, dass während des Staubsaugens alle Fenster geschlossen sind. Besonders bei Fenstern, die in Richtung Innenhof liegen, entsteht beim Saugen erheblicher Lärm, sofern diese geöffnet sind. Es kann zudem helfen, möglichst viele Zimmertüren geschlossen zu halten, damit das Staubsaugergeräusch nicht durch die gesamte Wohnung dringt.


Alternativen zum Staubsaugen

Wer die Wohnung ohne den Staubsauger sauber halten möchte, um die Lärmentwicklung zu reduzieren, kann selbstverständlich auch auf andere Mittel wie den Besen zurückgreifen. Dies gestaltet sich zwar aufwändiger als die Reinigung mit dem Staubsauger, kann dafür allerdings gänzlich ohne störende Geräusche erledigt werden.