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Allgemeine Bestimmungen

der Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG („wir“, „uns“) für das Laden von elektrisch betriebenen Fahrzeugen und das Nutzen von Ladesäulen („Ladepunkte“) und der dazugehörigen Parkflächen in Deutschland mittels der Funktionen „Laden ohne App“ und via Roaming.

1. Mit wem kommt der Vertrag über die Nutzung der Ladepunkte zustande und welche Bedingungen gelten hierfür?

Der Vertrag über die Nutzung der Ladepunkte (ausgenommen des Ladevertrages, vgl. Ziffer 2 und 3) und der dazugehörigen Parkflächen kommt mit der Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG zustande.

Es gelten die Regelungen unter den Ziffern 4 bis 12.

2. Mit wem kommt der Ladevertrag bei Nutzung der Funktion „Laden ohne App“ zustande und welche Bedingungen gelten hierfür?

(1) Vor dem Beginn des über die Funktion „Laden ohne App“ initiierten Ladevorganges wählen Sie bitte den gewünschten Ladepunkt über den QR-Code aus und scannen den Code ab.

(2) Sie verlassen sodann unser Angebot und werden auf die Website [https://community.beenergised.cloud/infrastructure/direct_payment/process/start?evseid=DE*LDL*E00000414&locale=de_DE] der Firma has.to.be GmbH Salzburger Straße 26

(3) 5550 Radstadt, Österreich („has.to.be GmbH“) weitergeleitet. Dort können Sie den Ladevorgang zu den von der Firma has.to.be GmbH bereit gestellten Bedingungen starten und durchführen.

Bitte beachten Sie: Bei Nutzung der Funktion „Laden ohne App“ kommt der Ladevertrag allein mit der Firma has.to.be GmbH zustande. Wir sind nicht Ihr Vertragspartner und haften auch nicht für Ansprüchen oder Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit dem über die Funktion „Laden ohne App“ geschlossenen Ladevertrag stehen.

3. Mit wem kommt der Ladevertrag bei Nutzung der Funktion „Roaming“ zustande und welche Bedingungen gelten hierfür?

(1)​Alternativ kann der Ladevorgang via Roaming gestartet werden. Dafür wählen Sie bitte den Ladepunkt in der Lade-App Ihres eigenen E-Mobilität Providers („EMP“) aus und starten dort zu den zwischen Ihnen und Ihrem EMP geltenden Bedingungen den Ladevorgang in Ihrer App.

(2) Wir können nicht garantieren, dass ein Roaming mit jedem Dritt-EMP möglich ist.

Ein Recht auf Roaming mit jedem Dritt-EMP besteht nicht.

Bitte beachten Sie: Bei Nutzung der Funktion „Roaming“ kommt der Ladevertrag allein mit dem jeweils ausgewählten EMP zustande. Wir sind nicht Ihr Vertragspartner und haften auch nicht für Schäden, die aus oder im Zusammenhang, mit dem über die Funktion „Roaming“ geschlossenen Ladevertrag stehen.

4. Welche Art von elektrisch betriebenen Fahrzeugen dürfen Sie an dem Ladepunkt aufladen und was müssen Sie dabei beachten?

(1) Es dürfen nur elektrisch betriebene Fahrzeuge i.S.d. § 2 Nr. 1 der Ladesäulenverordnung (LSV) vom 9. März 2016 (BGBl. I S. 457), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. November 2021 (BGBl. I S. 4788) geändert worden ist, in ihrer jeweils gültigen Fassung, an dem Ladepunkt aufgeladen werden. Die Vorschriften gem. LSV können im Internet unter folgendem URL abgerufen werden: https://www.gesetze-im-internet.de/lsv/BJNR045700016.html.

(2) Das elektrisch betriebene Fahrzeug und die für den Ladevorgang notwendigen Einrichtungen, wie z.B. Kabel, müssen den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

(3) Sie sind verpflichtet, vor Beginn des Ladevorhangs zu überprüfen, dass alle notwendigen Einrichtungen (insbesondere Ladekabel) äußerlich unbeschädigt sind. Für den Fall, dass die Einrichtungen Schäden aufweisen, darf der Ladevorgang nicht durchgeführt werden.

5. Welche technischen Lademöglichkeiten und welche Anbindung an den Ladepunkt bieten wir Ihnen an?

(1) Wir bieten Ladepunkte an, an denen Strom entweder mit einer Leistung von höchstens 22 Kilowatt (sog. Normalladepunkt) oder mit einer Leistung von mehr als 22 Kilowatt (sog. Schnellladepunkt) an Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug übertragen werden kann (Ladeleistung). Für den Ladevorgang verwenden wir entweder Wechselstrom (AC) oder Gleichstrom (DC). Mit welcher Leistung und mit welcher Stromart Sie Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug an den einzelnen Ladepunkten aufladen können, entnehmen Sie bitte den Angaben am jeweiligen Ladepunkt.

(2) Unsere AC-Normalladepunkte sind zum Zwecke der Anbindung Ihres elektrisch betriebenen Fahrzeugs mindestens mit Steckdosen oder mit Steckdosen und Fahrzeugkupplungen des Typs 2 gem. der Norm DIN EN 62196-2, Ausgabe Dezember 2014 ausgerüstet. Unsere AC-Schnellladepunkte sind mindestens mit Kupplungen des Typs 2 gem. der Norm DIN EN 62196-2, Ausgabe November 2017ausgerüstet. Unsere DC-Ladepunkte sind mindestens mit Fahrzeugkupplungen des Typs CCS Combo 2 gem. der Norm DIN EN 62196-3, Ausgabe Mai 2015, und/oder mit einer Fahrzeugkupplung des Typs CHAdeMO ausgerüstet. Hiervon ausgenommen sind Ladepunkte, die vor dem 17. Juni 2016 in Betrieb genommen wurden.

(3) Die Ladeleistung nach Abs. (1) dieser Ziff. 5 kann insbesondere von der Netzauslastung, der Anschlussnutzungssituation sowie der Anordnung der Ladepunkte im Schaltsystem variieren. Wir übernehmen daher keine Gewährleistung und/oder Garantie für die Einhaltung der Ladeleistung an den Ladepunkten oder für den Erfolg des Ladevorgangs selbst.

6. Wann kann der Ladevorgang unterbrochen oder verringert werden?

Wir sind insbesondere berechtigt, den Ladevorgang abzubrechen oder die Ladeleistung zu verringern, sofern die Strombelieferung durch den verantwortlichen Netzbetreiber in der Netz- oder Anschlussnutzung gestört oder unterbrochen wird. Gleiches gilt, sofern eine Unterbrechung oder Verringerung der Ladeleistung zum Zeitpunkt des Ladevorgangs aus sonstigen zwingenden technischen Gründen, die einen ungestörten oder ununterbrochenen Ladevorgang verhindern, erforderlich ist. Unabhängig davon sind wir berechtigt, den Ladevorgang nach Ablauf der zulässigen Ladezeit nach Ziff. 7 Abs. (1) zu beenden.

7. Wann und wie lange dürfen Sie Ihr Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug laden?

(1) Das Laden Ihres elektrisch betriebenen Fahrzeugs ist anlässlich Ihres Einkaufs in unseren Filialen, auf deren Parkplatz sich der jeweilige Ladepunkt befindet, für die Dauer des gesamten Ladevorgangs zulässig („zulässige Ladezeit“). Die Dauer von Unterbrechungen oder Verringerungen der Ladeleistung nach Ziff. 6 verlängert die zulässige Ladezeit nicht.

(2) Sofern auf dem Parkplatz eine Höchstparkdauer seitens eines externen Parkraumbewirtschafters ausgewiesen ist, gilt diese auch für den Ladevorgang.

8. Zu welchem Zweck und wie lange dürfen Sie die Parkfläche unmittelbar vor dem Ladepunkt nutzen? Welche Folgen hat ein Verstoß?

(1) Die unmittelbar zum Ladepunkt gehörende Parkfläche darf ausschließlich nur für den Ladevorgang (vgl. Ziff. 2 und 3) und nur für die Dauer der zulässigen Ladezeit (vgl. Ziff. 7) genutzt werden. Um auch anderen Kunden das Laden von elektrisch betriebenen Fahrzeugen zu ermöglichen, ist die Parkfläche unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Zögern), spätestens jedoch nach Ablauf der zulässigen Ladezeit zu räumen. Die Nutzung dieser Parkfläche zu anderen Zwecken und/oder außerhalb der zulässigen Ladezeit ist nicht gestattet.

(2) Im Falle der Zuwiderhandlung gegen Ziff. 4 und Ziff. 7 Abs. (1) sind wir berechtigt Ihr Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug auf Ihre Kosten abzuschleppen. Die von Ihnen zu übernehmenden Kosten sind auf den Betrag der ortsüblichen Kosten des Abschleppens von privaten Grundstücken begrenzt. Wir behalten uns ferner die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen vor.

(3) Im Falle der Zuwiderhandlung gegen Ziff. 7 Abs. (2) gelten die Nutzungsbedingungen des externen Parkraumbewirtschafters und die darin enthaltenen Vertragsstrafen. Die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen ergeben sich aus den entsprechenden Hinweisschildern auf der Parkfläche.

9. Welche Vorschriften müssen Sie beim Befahren des Parkplatzes/der Parkfläche beachten?

Auf dem gesamten Parkplatz einschließlich der Parkflächen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).

10. Für welche Schäden stehen wir ein?

(1) Wir sind nicht für Schäden verantwortlich, die Ihnen durch mögliche Spannungsschwankungen, Spannungsverluste, Spannungsausfälle sowie Netzengpässen im Netz des Netzbetreibers und damit durch die im Verantwortungsbereich des Netzbetreibers liegenden Ereignisse entstehen können, die wir nicht zu vertreten haben. Wir sind ferner nicht verantwortlich für Schäden, die durch eine unsachgemäße Nutzung des Ladepunkts oder aufgrund eines Defekts am elektrisch betriebenen Fahrzeug entstehen, den wir nicht zu vertreten haben. Für derartige Schäden ist unsere Haftung ausgeschlossen.

(2) Im Übrigen haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.

(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir dagegen nur:

• für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie

• für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen); in diesem Fall ist unsere Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung nach Ziff. 10 Abs. (3) gilt auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben.

(5) Die vorstehende Haftungsbeschränkung nach Ziff. 10 Abs. (3) gilt dagegen nicht, soweit wir oder die Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben, einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen haben.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nach Ziff. 10 Abs. (3) und (4) gelten ebenfalls nicht, soweit eine Haftung kraft Gesetzes nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann (z.B. gem. Produkthaftungsgesetz).

(7) Eine weitergehende Haftung als vorstehend durch uns oder der Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben, ist ausgeschlossen.

11. Kontaktinformationen für Beschwerden

Bei Fragen oder Beanstandungen erreichen Sie unseren Kundenservice unter 07063 / 9 333 333

(Montag bis Sonntag: 24 h erreichbar)

E-Mail: kontakt@lidl.de

Bei Fragen zu Ihrem über die Funktionen „Laden ohne App“ oder Roaming“ geschlossen Ladevertrag oder hierauf bezogenen Beanstandungen wenden Sie sich bitte ausschließlich an Ihren jeweiligen Vertragspartner.

12. Welche sonstigen Bestimmungen gelten und welche Möglichkeiten haben Sie zur Streitbeilegung?

(1) Die Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Nutzer und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, sofern der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder sein gewöhnlicher Aufenthalt in einem Staat ist, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist. Für den Fall, dass der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union hat, bleiben zusätzlich zwingende Bestimmungen dieses Mitgliedsstaates, in dem das Mitglied seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.

(3) Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser Allgemeinen Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

(4) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die der Kunde unter http://www.ec.europa.eu/consumers/odr erreichen kann. Wir sind jedoch nicht verpflichtet und bereit, uns am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle zu beteiligen.