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In erster Linie soll der Motorroller natürlich in der Lage sein, Fahrer oder Fahrerin schnell und sicher von A nach B zu bringen. Neben der Leistung des Motors und Geschwindigkeit sollte beim Kauf des Motorrollers jedoch auch auf eine gewisse Grundausstattung geachtet werden. Für Sicherheit, Fahrtkomfort und eine einfache Handhabung des Rollers sorgen unter anderem:
Gesetzlich vorgeschrieben und bei jedem zugelassenen Kraftrad installiert sind Fern- und Abblendlicht, die bei Nacht oder schlechtem Wetter für gute Sicht sorgen.
Mofaroller und Motorroller erfreuen sich einer gleichbleibend hohen Beliebtheit. Auch Sharing-Anbieter haben inzwischen verschiedene Modelle der Krafträder vom Elektroroller bis zum klassischen Moped in ihrem Angebot. Denn als Alternative zum Auto, Fahrrad oder E-Bike bringen Motorroller einige Vorteile mit sich.
Im Vergleich zu einem schweren Motorrad oder einem kompakten Kleinwagen sind Mofas und Motorroller sowohl mit Benzin- als auch Elektroantrieb bereits relativ günstig zu bekommen. Die Preise für neue Roller liegen teilweise unter 1000 Euro, bei gebrauchten Modellen noch niedriger.
Motorroller verbrauchen mit ihrem kleineren Motor weniger Sprit und kosten weniger hinsichtlich Versicherung und Wartung. Eine Steuer wie bei Kraftfahrzeugen wird für ein Kleinkraftrad gar nicht fällig. Noch preiswerter im Verbrauch sind Roller mit Elektroantrieb.
Die kleinen und wendigen Fahrzeuge sind ideal geeignet, um sich auf den dicht befahrenen Straßen in Ballungsgebieten in hoher Geschwindigkeit fortzubewegen. Und auch die Parkplatzsuche gestaltet sich mit einem Motorroller oder Mofa um einiges einfacher.
Auch beim Parken von Motorrollern müssen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung eingehalten werden. Auf kostenpflichtigen Parkplätzen darf nur ein Kraftrad pro Platz abgestellt werden. Ist der Parkplatz kostenlos, dürfen auch platzsparend mehrere Roller einen Platz teilen. Das Parken auf Geh- und Radwegen ist mit dem Motorroller hingegen verboten.
Bei der Wahl eines neuen Mofas oder Motorrollers muss die Entscheidung getroffen werden, ob die Motorisierung auf eine Höchstgeschwindigkeit 25 km/h für Mofas oder auf 45 km/h gedrosselt werden soll. Bei der Art der Motorisierung kommt es nicht nur auf die Endgeschwindigkeit an, je nach Fahrzeugklasse gibt es auch rechtliche Unterschiede – besonders hinsichtlich der benötigten Fahrerlaubnis.
Für Mofas, die auf 25 km/h gedrosselt sind, ist kein klassischer Führerschein nötig. Ab 15 Jahren kann bereits eine Fahrerlaubnis der Klasse M erworben werden. Hierfür ist, anders als bei anderen Führerscheinklassen, einzig eine theoretische Prüfung nötig. Ist diese bestanden, erhält der Fahrer eine Bescheinigung zur bestandenen Prüfung, welche zum Fahren eines Mofas berechtigt. Ein tatsächlicher Führerschein wird nicht ausgestellt.
Für einen Motorroller wird mindestens ein Führerschein der Klasse AM verlangt. Wie bei anderen Führerscheinklassen müssen hierfür eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegt, ein Erste-Hilfe-Kurs sowie ein Sehtest absolviert werden. Das Mindestalter zum Rollerfahren ist 16 Jahre. Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen also Motorroller und Quads mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm und einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h gefahren werden. Wenn Quads oder Motorroller über mehr Hubraum verfügen und eine höhere Endgeschwindigkeit erreichen, ist die Fahrerlaubnis der Klasse A oder B obligatorisch. Wer bereits einen dieser beiden Führerscheine besitzt, dem ist natürlich das Fahren von Mofas, Quads und Motorroller ohne weitere Prüfung erlaubt.
Egal, ob sportlich oder retro, auffallend oder in dezenten Farben: Unter der großen Auswahl an Mofas, Quads und Motorrollern ist das richtige Design für jeden dabei. Mit einem Retro-Motorroller kommt das Flair der 60er-Jahre zurück auf die Straße. Für alle Fahrzeugklassen gilt eine gesetzliche Helmpflicht. Und für die Straßenzulassung im öffentlichen Straßenverkehr muss ein Kennzeichen mit gültigem Versicherungsschutz angebracht sein. Bei Fahrzeugen bis 50 ccm Hubraum genügt hier ein sogenanntes Versicherungskennzeichen. Bei Rollern, die eine höhere Leistung bringen, sind amtliche Kennzeichen vorgeschrieben – hier gibt es noch die Unterscheidung zwischen Leichtkraftrad (bis 125 ccm) und Kraftrad. Ein Quad benötigt als vierrädriges Kraftfahrzeug wie ein Auto sogar zwei Kennzeichen.
Wenn das neue Gefährt auch für mehr als nur den Weg durch die Stadt gedacht ist, bieten sich Motorroller und Quads mit bis zu 125 ccm an. Diese Motorisierung bringt genügend Power für einen längeren Überlandausflug. Die geländetauglichen Quads laden quasi dazu ein, auch abseits der Straße Kreise zu ziehen. Mit breiten Reifen und viel Power kann direkt der nächste Ausflug durch Wald, Matsch und Wiesen kommen.