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MITMACHEN UND GEWINNCHANCE SICHERN!

  1. Kommentiere mit offiziellem Vereins-Account den Lidl-Gewinnspiel-Post „Nudeln für Vereine“ vom 20.05.2024 auf Instagram oder Facebook und folge dem Lidl Deutschland Account auf allen Plattformen, auf denen kommentiert wurde.
  2. Bis zum 02.06.2024 möglichst viele Likes für euren Kommentar bekommen.
  3. Jede verkaufte Aktionspackung Cambino Fußballnudeln vergrößert den möglichen Gewinn. Aktionszeitraum 17.06. – 25.08.2024

Teilnahmebedingungen

Ihr seid ein eingetragener Amateur-Fußball-Verein und möchtet Geld für eure Vereinskasse gewinnen? Dann nehmt mit eurem offiziellen Vereinsaccount bei Facebook und Instagram am Gewinnspiel “Nudeln für Vereine” teil und sichert euerem Verein mit etwas Glück 1 von 10 Plätzen an der Lidl-Verkaufsaktion „Nudeln für Vereine”


Pro Packung Cambino Fußballnudeln zahlt Lidl im Verkaufszeitraum 17.06.-25.08.2024. insgesamt 50 ct an die Gewinner-Vereine unserer Amateur-Fußballaktion. Unter den 10 Gewinner-Vereinen mit den meisten Likes wird der Verkaufserlös gleichmäßig aufgeteilt. Zeigt uns euren Verein und macht bis zum 02.06.2024 am Gewinnspiel mit!


Eine Teilnahme am Gewinnspiel “Nudeln für Vereine” ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen möglich. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der teilnehmende Verein (Teilnehmer) die nachfolgenden Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.


Veranstalter:

Veranstalter des Gewinnspiels ist die Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG, Bonfelder Straße 2, 74206 Bad Wimpfen (kurz: „Lidl“ oder „Veranstalter").


Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und Instagram und wird in keiner Weise von der vorherig genannten Social Media Plattform gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt ist jeder eingetragene Amateur-Fußball-Verein in Deutschland, dessen 1. Mannschaft nicht höher als Kreisliga bzw. bei Südwest nicht höher als A-Klasse spielt.


Ausschluss von Teilnehmern:

Der Veranstalter behält sich das Recht vor Vereine, ohne dass es hierfür einer Begründung bedarf, von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Insbesondere ist eine Teilnahme von z.B. Parteien, Gewerkschaften, parteipolitisch aktiven Organisationen ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind ebenso verbotene, radikale, sektenartige oder verfassungsfeindliche Organisationen.


Teilnahme am Gewinnspiel:

Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch das Absetzen eines Kommentars über den offiziellen Vereins-Account zum Lidl-Gewinnspiel-Post „Nudeln für-Vereine“ vom 20.05.2024 auf dem Lidl-Social Media Kanal (abrufbar über https://www.facebook.com/lidlde bei Facebook oder https://www.instagram.com/lidlde/ bei Instagram) und dem Folgen des jeweiligen Lidl in Deutschland Facebook oder Instagram-Accounts. Im Zweifel ist auf Verlangen des Veranstalters nachzuweisen, dass es sich hierbei um den offiziellen Account des Vereins handelt. Eine Teilnahme ist erst dann erfolgt, wenn der Kommentar abgesetzt und zusätzlich dem jeweiligen Lidl in Deutschland Facebook oder Instagram Account gefolgt wurde. Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt die Annahme dieser Teilnahmebedingungen voraus. Eine Mehrfachteilnahme auf derselben Plattform ist nicht möglich. Hat ein Verein mehrere offizielle Vereins-Accounts kann der Verein nur mit einem Account auf derselben Plattform teilnehmen.


Dauer des Gewinnspiels und Teilnahmeschluss:

Das Gewinnspielt läuft ab dem 20.05.- 02.06.2024.23:59 Uhr („Teilnahmeschluss“). Eine Teilnahme am Gewinnspiel kann bis einschließlich zum Teilnahmeschluss erfolgen. Maßgeblich ist der auf der Plattform (Facebook oder Instagram) elektronisch protokollierte Zeitpunkt des Kommentars. Kommentare und Likes, die nach Teilnahmeschluss eingehen oder die auf eine andere Art nicht den Anforderungen dieser Teilnahmebedingungen genügen, können nicht berücksichtigt werden.


Gewinn:

Die 5 Vereine mit den meisten Likes zu ihrem Kommentar auf Facebook und die 5 Vereine mit den meisten Likes zu ihrem Kommentar auf Instagram gewinnen jeweils 1 von insgesamt 10 Teilnahme-Plätzen an der Lidl-Verkaufsaktion „Nudeln für Vereine”. Pro Packung Cambino Fußballnudeln zahlt Lidl im Verkaufszeitraum 17.06-25.08.2024. 50 ct an den Amateur-Fußball (limitiert auf 200.000 Packungen), wobei der Betrag gleichmäßig unter den Gewinnern aufgeteilt wird (5 Cent pro Verein). Der Gewinn kann nicht auf Dritte übertragen werden. Jeder Verein kann maximal einen Teilnahme-Platz an der Lidl Verkaufsaktion “Nudeln für Vereine” gewinnen.


Gewinnermittlung:

Die 5 Vereine mit den meisten Likes zu ihrem Kommentar auf Facebook und die 5 Vereine mit den meisten Likes zu ihrem Kommentar auf Instagram gewinnen. Ist ein Verein bei beiden Plattformen unter den Vereinen mit den meisten Likes, zählt nur die Teilnahme auf der Plattform, auf der der Verein mehr Likes erhalten hat. Bei gleicher Like-Anzahl wird der Gewinner per Losentscheid ermittelt. Die eingegangenen Kommentare und Likes werden vom Veranstalter überprüft und sofern sie die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen, vom Gewinn ausgeschlossen. Die Gewinner werden nach Beendigung des Gewinnspiels durch Zählung der Like-Anzahl ermittelt. Gewinnberechtigt sind nur eingetragene Amateur-Fußballvereine, deren erste Mannschaft nicht höher als Kreisliga bzw. A-Klasse (bei Südwest) spielt.


Die Gewinner-Vereine werden innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung des Gewinnspiels von Lidl per Privatnachricht über die jeweilige Plattform (Facebook oder Instagram) über den offiziellen Vereins-Account kontaktiert.


Ist die Gewinnbenachrichtigung nicht zustellbar oder meldet sich der Gewinner über den offiziellen Vereins-Account nach entsprechender Aufforderung des Veranstalters nicht innerhalb von 7 Tagen beim Veranstalter, verfällt der Gewinn ersatzlos und es wird ein Ersatzgewinner anhand der nächsthöheren Anzahl von Likes bestimmt.


Gewinnübergabe, Gewinnernennung und Fotos:

Mit der Teilnahme erklärt sich der Gewinner-Verein einverstanden im Rahmen einer öffentlichen Vorstellung der Gewinner namentlich sowie unter Verlinkung auf seine Vereinswebseite auf lidl.de/nudeln-für-vereine und weiteren Werbemitteln zur Bewerbung der Verkaufsaktion (Aktionspackungen) genannt zu werden. Der Gewinner-Verein wird dem Veranstalter zur Vorstellung seines Vereins Informationen zur Verfügung zustellen.


Mit der Teilnahme erklärt sich der Gewinner-Verein zudem bereit für etwaige digitale Foto- und Filmaufnahmen zum Zwecke einer symbolische Gewinnübergabe mit volljährigen Vereinsmitglieder und Vereinsvertreter zur Verfügung zu stehen. . Der jeweilige Gewinner-Verein räumt dem Veranstalter unentgeltlich das Recht ein, das digitale Foto- und Filmmaterial, das die jeweiligen Mitglieder und Vertreter des Gewinner-Vereins zeigt im Rahmen des oben definierten Zweckes in Internet und Printmedien, räumlich zeitlich und inhaltlich unbegrenzt sowie exklusiv verwenden zu dürfen. Dies beinhaltet auch die Erlaubnis, das Foto- und Filmmaterial zu bearbeiten, zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden und öffentlich zugänglich zu machen. Eine Vergütung für die Rechteübertragung besteht nicht.


Die Auszahlung des Gewinns erfolgt via Banküberweisung binnen 2 Monaten nach Ende der Verkaufsaktion ausschließlich auf das Bankkonto des Vereins. Hierfür sind vom Teilnehmer binnen spätestens zwei Wochen nach Gewinnbenachrichtigung die Konto- und Kontaktdaten an den Veranstalter zu übermitteln.


Haftungsausschluss:

Auf Schadensersatz haftet der Veranstalter – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach den gesetzlichen Vorschriften (z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur


a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf);

in letzterem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Veranstalter nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gilt nicht, soweit der Veranstalter oder die vorgenannten Personen einen Mangel arglistig verschwiegen haben sowie bei Ansprüchen aus einer Beschaffenheitsgarantie oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.


Sonstiges:

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen nicht berührt.

Der Veranstalter behält sich zudem vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu ändern, anzupassen oder zu beenden. Die Gewinne können nicht auf Dritte übertragen werden.


Anwendbares Recht/ Ausschluss des Rechtsweges:

Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts Anwendung. Barauszahlung und Rechtsweg sind ausgeschlossen.